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§ 17 - Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)

Artikel 2 V. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 3013, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Geltung ab 01.10.1998; FNA: 9512-19-1 Schiffssicherheit
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§ 17 Verweisung auf technische Regelwerke



1Soweit in oder auf Grund dieser Verordnung auf DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth-Verlag GmbH, 10722 Berlin, erschienen. 2Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.





 

Frühere Fassungen von § 17 SchSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.11.2024Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
vom 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 SchSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 SchSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz (SchAnpG 2)
G. v. 16.06.2002 BGBl. I S. 1815
Artikel 9 SchAnpG 2 Aufhebung von Rechtsvorschriften
... durch norwegische Seeschiffe vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1919), geändert durch § 17 Abs. 1 der Verordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), wird ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 1 1. SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation" ersetzt. 8. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Verweisung auf technische Regelwerke  ... ersetzt. 8. § 17 wird wie folgt gefasst: „ § 17 Verweisung auf technische Regelwerke Soweit in oder auf Grund dieser Verordnung auf ...