§ 17 Verweisung auf technische Regelwerke
1Soweit in oder auf Grund dieser Verordnung auf DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth-Verlag GmbH, 10722 Berlin, erschienen. 2Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.
Frühere Fassungen von § 17 SchSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenZweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz (SchAnpG 2)
G. v. 16.06.2002 BGBl. I S. 1815
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 1 1. SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung ... Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation" ersetzt. 8. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Verweisung auf technische Regelwerke ... ersetzt. 8. § 17 wird wie folgt gefasst: „ § 17 Verweisung auf technische Regelwerke Soweit in oder auf Grund dieser Verordnung auf ...
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