Änderung § 17 SchSV vom 30.11.2024

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§ 17 SchSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.11.2024 geltenden Fassung
§ 17 SchSV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.11.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 17 (Änderung und Aufhebung anderer Vorschriften)


(Text neue Fassung)

§ 17 Verweisung auf technische Regelwerke


vorherige Änderung

 


1 Soweit in oder auf Grund dieser Verordnung auf DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth-Verlag GmbH, 10722 Berlin, erschienen. 2 Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.




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