Zitierungen von § 13 SchSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SchSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SchSV Zielsetzung und Geltungsbereich (vom 18.04.2008)
... ausländischen Flagge sind auch § 5 Abs. 5 und die dort genannten Regelungen sowie § 13 Abs. 5 ...
§ 7 SchSV Ausnahmen und Befreiungen (vom 30.11.2024)
... internationalen Regelungen im Sinne des Schiffssicherheitsgesetzes, 2. in Anwendung des § 13 Absatz 6 oder 3. nach Maßgabe der Anlage 1a *) auf Antrag Ausnahmen von ...
§ 14 SchSV Ordnungswidrigkeiten (vom 30.11.2024)
... vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Eigentümer a) entgegen § 13 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b oder d nicht dafür sorgt, dass eine Unterrichtung vorgenommen, die dort genannte Instandsetzung ... die Wiederherstellung eines dort genannten Zustands nachgewiesen wird, b) entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 2 nicht dafür sorgt, daß die dort vorgeschriebenen Unterlagen auf der Brücke ... die dort vorgeschriebenen Unterlagen auf der Brücke vorhanden sind, c) entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 3 nicht dafür sorgt, daß Seetagebücher mitgeführt und aufbewahrt werden,  ... daß Seetagebücher mitgeführt und aufbewahrt werden, d) entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 4 nicht dafür sorgt, dass ein Schiffssicherheitszeugnis oder eine Bescheinigung mitgeführt ... oder eine Bescheinigung mitgeführt wird, oder e) entgegen § 13 Absatz 1 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass sich eine Einrichtung oder ein Ausrüstungsgegenstand in einem ... oder nicht rechtzeitig beseitigt, 2. als Schiffsführer a) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 1 nicht dafür sorgt, daß der Mindestfreibord des Schiffes nicht unterschritten wird,  ... daß der Mindestfreibord des Schiffes nicht unterschritten wird, b) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 2 nicht dafür sorgt, daß die erforderliche Mindeststabilität nicht unterschritten ... die erforderliche Mindeststabilität nicht unterschritten wird, c) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 3 nicht dafür sorgt, daß Decksladungen in der dort genannten Weise gestaut sind,  ... sorgt, daß Decksladungen in der dort genannten Weise gestaut sind, d) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 4 nicht dafür sorgt, daß die Anforderungen an die Sicht eingehalten werden,  ... sorgt, daß die Anforderungen an die Sicht eingehalten werden, e) entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 4a nicht dafür sorgt, dass das automatische Schiffsidentifizierungssystem zu jeder Zeit in ... Schiffsidentifizierungssystem zu jeder Zeit in Betrieb gehalten wird, f) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 5 nicht dafür sorgt, daß auf Decksladungen Laufplanken und Schutzgeländer oder ... Laufplanken und Schutzgeländer oder Strecktaue angebracht sind, g) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 6 nicht dafür sorgt, daß auf Schiffen, denen ein Holzfreibord erteilt worden ist, die ... oder Strecktaue ordnungsgemäß angebracht sind, h) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 7 nicht dafür sorgt, daß Ladeluken wetterdicht geschlossen werden und verschlossen ... Ladeluken wetterdicht geschlossen werden und verschlossen bleiben, i) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 8 nicht dafür sorgt, daß Getreide als Schüttgutladung nur befördert wird, wenn ... nur befördert wird, wenn die vorgeschriebene Genehmigung vorliegt, j) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 9 nicht dafür sorgt, daß ausreichende Vorkehrungen für den Wachdienst getroffen ... ausreichende Vorkehrungen für den Wachdienst getroffen werden, k) entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Anzahl von Personen nicht überschritten ... dass eine dort genannte Anzahl von Personen nicht überschritten wird, l) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 11 nicht dafür sorgt, dass Seetagebücher mitgeführt oder die Vorkommnisse an Bord, die ... die Sicherheit in der Seefahrt von Bedeutung sind, eingetragen werden, m) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 12 nicht dafür sorgt, dass das Schiffssicherheitszeugnis, die nach Anlage 4 ausgestellte ... nach § 9 Absatz 5 mitgeführt und vorgelegt wird oder n) entgegen § 13 Abs. 2 Nr. 13 nicht dafür sorgt, dass zu Beginn der Reise im Schiffstagebuch jede Änderung des ... Fahrzeugs eingetragen wird. 3. als nautischer Wachoffizier a) entgegen § 13 Abs. 3 Nr. 1 nicht dafür sorgt, daß das Ruder besetzt ist, b) entgegen § 13 Abs. 3 ... 13 Abs. 3 Nr. 1 nicht dafür sorgt, daß das Ruder besetzt ist, b) entgegen § 13 Abs. 3 Nr. 2 nicht dafür sorgt, daß der Ausguck besetzt ist, c) entgegen § 13 Abs. ... Abs. 3 Nr. 2 nicht dafür sorgt, daß der Ausguck besetzt ist, c) entgegen § 13 Abs. 3 Nr. 3 die Ausführung der Ruder- oder Maschinenkommandos oder des Ankermanövers nicht ... Maschinenkommandos oder des Ankermanövers nicht überwacht oder d) entgegen § 13 Abs. 3 Nr. 4 den Kurs, die Position oder die Geschwindigkeit nicht überprüft oder eine ... nicht überprüft oder eine Navigationshilfe nicht verwendet, 4. entgegen § 13 Abs. 4 als Leiter der Maschinenanlage nicht dafür sorgt, daß ein sicherer technischer ... dafür sorgt, daß ein sicherer technischer Wachdienst besteht, 5. entgegen § 13 Abs. 4a Satz 1 bei einer Seefunkstelle ohne ausreichenden gültigen Befähigungsnachweis mobilen ... 1 Nummer 2 Buchstabe a bis e, h und i sowie Nummer 6 gelten auch für Schiffe im Sinne des § 13 Abs. 5 . (3) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von ...
Anlage 3 SchSV (zu § 13 Abs. 4a) Befähigungsnachweise für den mobilen Seefunkdienst und den mobilen Seefunkdienst über Satelliten (vom 30.11.2024)
... Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate (SRC)) richten die nach § 13 Abs. 4a beauftragten Verbände eine Zentrale Verwaltungsstelle ein, welche die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
Artikel 1 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Anhang II BinSchUO (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1, § 6 Absatz 8 und § 31 Satz 1) Nationale Sonderbestimmungen (vom 18.01.2022)
... 28.12.2013, S. 90; L 297 vom 13.11.2015, S. 9). d) die vorgeschriebenen aa) Seekarten nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Schiffssicherheitsverordnung und bb) ein Abdruck der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der ...
Anhang III BinSchUO (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 und § 6 Absatz 3) Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2 (vom 30.11.2024)
... gefährlichen Gütern; d) an Bord von Fahrzeugen mit Besatzung zusätzlich die in § 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Schiffssicherheitsverordnung vorgeschriebenen Seekarten; werden Seekarten in digitaler Form verwendet, so müssen diese ...

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 28
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 06.02.2025)
... zur Prüfung Funkbetriebs- zeugnis SRC/LRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt B SchSV 17,50 4 Abnahme ... der theoretischen Prüfung Funkbetriebszeugnis SRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt B SchSV 34,60 9 Abnahme ... 3 Abschnitt B Nummer 4 der Schiffssicherheits- verordnung zum Erwerb eines SRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt B SchSV 43,15 10 Abnahme ... der theoretischen Prüfung Funkbetriebszeugnis LRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt B SchSV 44,10 11 Abnahme ... (LRC ERG bei vorhandenem SRC oder gleich- wertigem BFN) § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt B SchSV 27 12 Abnahme ... 3 Abschnitt B Nummer 4 der Schiffssicherheitsverordnung zum Erwerb eines LRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt B SchSV 85,40 13 Abnahme ... (LRC ERG bei vorhandenem SRC oder gleich- wertigem BFN) § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt B SchSV 56,85 14 Abnahme ... 3 Abschnitt B Nummer 4 der Schiffssicherheitsverordnung zum Erwerb eines SRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt B SchSV 30,50 15 ... 3 Abschnitt B Nummer 4 der Schiffssicherheitsverordnung zum Erwerb eines LRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt B SchSV 38,60 16 Abnahme ... 23 Ausstellung eines Funkbetriebs- zeugnisses SRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt C Nummer 1.2 SchSV 24,65 ... 24 Ausstellung eines Funkbetriebs- zeugnisses LRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt C Nummer 1.2 SchSV 28,60 ... 30 Ausstellung einer Ersatzausfertigung SRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt C Nummer 3 SchSV 43,15 ... 31 Ausstellung einer Ersatzausfertigung LRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt C Nummer 3 SchSV 46,10 ... 12 Absatz 4 SportSeeSchV 42 34 Umschreibung SRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt C Nummer 3 SchSV 43,15 ... C Nummer 3 SchSV 43,15 35 Umschreibung LRC § 13 Absatz 4a i. V. m. Anlage 3 Abschnitt C Nummer 3 SchSV 45,10  ...

See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV)
Artikel 1 V. v. 29.08.2002 BGBl. I S. 3457; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
§ 1 SeeSpbootV Geltungsbereich (vom 30.11.2024)
... Die für Sportboote geltenden Vorschriften der §§ 2, 5 Absatz 3, §§ 6 und 13 Absatz 1 Nummer 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nummer II.8 der Schiffssicherheitsverordnung über die ...
§ 19 SeeSpbootV Gewerbsmäßige Folgenutzung im Ausland (vom 30.11.2024)
... (SRC) im Sinne des Abschnitts A Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb der Anlage 3 zu § 13 Abs. 4a der Schiffssicherheitsverordnung ...

Sportseeschifferscheinverordnung
neugefasst durch B. v. 03.03.1998 BGBl. I S. 394; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
§ 1 SportSeeSchV Anwendungsbereich (vom 10.05.2017)
... Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges ...
§ 2 SportSeeSchV Beauftragung (vom 01.10.2021)
... und Schifffahrt bedient. Soweit die beauftragten Verbände Aufgaben nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung wahrnehmen, unterstehen sie hierbei ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 1 1. SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. in Anwendung des § 13 Absatz 6 oder". 3. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 ... Schifffahrtseinrichtungen, Gesundheit, Küste oder die Umwelt darstellt." 6. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... aaa) Buchstabe a wird wie folgt gefasst: „a) entgegen § 13 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b oder d nicht dafür sorgt, dass eine Unterrichtung vorgenommen, die dort genannte Instandsetzung ... Nach Buchstabe d wird folgender Buchstabe e eingefügt: „e) entgegen § 13 Absatz 1 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass sich eine Einrichtung oder ein Ausrüstungsgegenstand in einem ...

Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
Artikel 2 19. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... (ABl. L 315 vom 30.11.2017, S. 61) in ihrer jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 4. § 13 Absatz 2 Nummer 10 wird wie folgt gefasst: „10. die amtlich zulässige Anzahl von Personen, die ... § 14 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe k wird wie folgt gefasst: „k) entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Anzahl von Personen nicht überschritten ...

Sechzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1504
Artikel 2 16. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... 1 und Absatz 8, § 11 Absatz 1 und 3, § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1, § 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 6, § 14 Absatz 3 Nummer 1 sowie Anlage 1 Abschnitt ...

Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032
Artikel 2 BinSchUOEV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398)" ersetzt. 2. In § 13 Absatz 2 Nummer 7 werden die Wörter „nach Anlage 1 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung" durch die ...

Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Artikel 10 BinSchRÄndV 2019 Änderung der See-Sportbootverordnung
... 1 Absatz 5 werden die Wörter „§§ 2, 5 Abs. 3, §§ 6, 8 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Nr. 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nr. II.8 der Schiffssicherheitsverordnung" durch die ... durch die Wörter „§§ 2, 5 Absatz 3, §§ 6 und 13 Absatz 1 Nummer 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nummer II.8 der Schiffssicherheitsverordnung" ...

Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen
V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 237
Artikel 1 SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... nach § 9 Abs. 4 Satz 6 nicht vorliegt", gestrichen. 8. In § 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „sofern in den Richtlinien nach § 6 nichts anderes bestimmt ...

Verordnung zur Änderung von schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften und der Seeleute-Befähigungsverordnung
V. v. 25.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 217
Artikel 1 SchSRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 412) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 13 Absatz 2 Nummer 12 werden nach den Wörtern „das nach § 9 Abs. 3 vorgeschriebene ...

Vierzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 23.01.2014 BGBl. I S. 78
Artikel 2 14. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... für Transport und Verkehrswirtschaft" ersetzt. 4. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Buchstabe d wird folgender Buchstabe e eingefügt: „e) entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 4a nicht dafür sorgt, dass das automatische Schiffsidentifizierungssystem zu ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed