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Zitierungen von § 73 Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 SchRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 74 SchRG
... Bei einer Schiffshypothek der in § 73 bezeichneten Art kann für den jeweiligen Gläubiger ein Vertreter mit der Befugnis ...
§ 77 SchRG
... für Schiffsbauwerke erforderlich. Für die Schiffshypothek gelten die §§ 8, 10 bis 75, soweit sich nicht aus den Vorschriften dieses Abschnitts etwas anderes ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2092/v29815.htm