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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe (MatStatV k.a.Abk.)

V. v. 20.10.1977 BGBl. I S. 1897; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 28.10.1977; FNA: 708-20-1 Wirtschaftsstatistik
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Eingangsformel



Auf Grund des § 8 Nr. 3 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 6. November 1975 (BGBl. I S. 2779) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:


§ 1



Im Jahr 1979 werden für das Jahr 1978 Erhebungen nach § 3 Buchstabe C Ziffer II und § 5 Buchstabe B Ziffer II des Gesetzes durchgeführt.


§ 2



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 16 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe auch im Land Berlin.


§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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