Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
§ 6 Steuer-, Gebühren- und Abgabenbefreiung
Die Unfallkasse Post und Telekom wird von Steuerpflichten sowie von Gerichtsgebühren und Abgaben, die aus Anlaß ihrer Errichtung entstehen, befreit. Auslagen sind von ihr zu erstatten.
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