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§ 2 - Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (VWG k.a.Abk.)
G. v. 21.07.1960 BGBl. I S. 585; zuletzt geändert durch Artikel 14c G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 641-1-1 Bewirtschaftung des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 641-1-1 Bewirtschaftung des Bundesvermögens
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§ 2 (weggefallen)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand G. v. 8. Dezember 2008 BGBl. I S. 2369 m.W.v. 11. Dezember 2008
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Frühere Fassungen von § 2 Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.12.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 08.12.2008 BGBl. I S. 2369 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
G. v. 08.12.2008 BGBl. I S. 2369
Artikel 1 VWGÄndG Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
... das Gesetz vom 31. Juli 1970 (BGBl. I S. 1149), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird aufgehoben. 2. § 4 Abs. 1 wird ...
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