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§ 3 - Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (KonVEIV)

§ 3 Technische Spezifikationen für die Interoperabilität



Die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (Technische Spezifikationen) sind nach Maßgabe dieser Verordnung anzuwenden.



 

Zitierungen von § 3 KonVEIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KonVEIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KonVEIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KonVEIV Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen Teilsystemen
... 3. Herstellern. (3) Sofern Technische Spezifikationen nach Maßgabe des § 3 anwendbar sind, ist die Inbetriebnahmegenehmigung zu erteilen bei Nachweis 1. einer ...