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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.07.2007 aufgehoben
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§ 8 - Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (KonVEIV)
V. v. 09.06.2005 BGBl. I S. 1653; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 05.07.2007 BGBl. I S. 1305
Geltung ab 04.07.2005; FNA: 930-9-10 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 04.07.2005; FNA: 930-9-10 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 8 Umrüstung von strukturellen Teilsystemen
§ 8 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Wesentliche Umrüstungen eines strukturellen Teilsystems bedürfen einer Inbetriebnahmegenehmigung, die auf Antrag des Betreibers des strukturellen Teilsystems von der Genehmigungsbehörde erteilt wird. Dem Antrag ist eine Beschreibung der Maßnahme beizufügen. Die Prüfung beschränkt sich auf den von der Umrüstung betroffenen Teil des strukturellen Teilsystems.
(2) Die Genehmigungsbehörde kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen, wenn
- 1.
- durch die geplanten Maßnahmen keine Gefahr einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs besteht und
- 2.
- die anzuwendenden Technischen Spezifikationen dies vorsehen und
- 3.
- bei Fahrzeugen keine Maßnahme nach dem Kriterienkatalog der Anlage durchgeführt wird.
Zitierungen von § 8 KonVEIV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 KonVEIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KonVEIV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitat in folgenden Normen
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
V. v. 29.06.2007 BGBl. I S. 1225
Anhang 1 1. BEGebVÄndV zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a
... des konven- tionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems § 8 Abs. 1 KonVEIV nach Zeitaufwand 7.6 Zulassung von Ausnahmen von ... Anwendungsbereich des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems § 8 Abs. 2 KonVEIV nach Zeitaufwand 7.7 Bewertung der ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 4 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 3) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... im Anwendungsbereich des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems § 8 Abs. 1 KonVEIV nach Zeitaufwand 7.6 Zulassung von Ausnahmen von der ... im Anwendungsbereich des konventio- nellen transeuropäischen Eisenbahnsystems § 8 Abs. 2 KonVEIV nach Zeitaufwand 7.7 Bewertung der Konformität und ...
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