Zuständige Stelle für die Durchführung der
Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Sozialberater/zur Geprüften Sozialberaterin für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien ist die fachlich zuständige Oberste Landesbehörde des Landes, in dem der Fortbildungsgang durchgeführt wird.