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Zitierungen von § 53b EnWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53b EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Umsetzung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen". r) Die Angabe zu § 53b wird wie folgt gefasst: „§ 53b Transport von Großtransformatoren auf ... r) Die Angabe zu § 53b wird wie folgt gefasst: „ § 53b Transport von Großtransformatoren auf Schienenwegen, Verordnungsermächtigung". ... der die Mindestbelieferung einer Anlage mit Gas zum Gegenstand hat" ersetzt. 55. § 53b wird wie folgt gefasst: „§ 53b Transport von Großtransformatoren auf ... Gegenstand hat" ersetzt. 55. § 53b wird wie folgt gefasst: „ § 53b Transport von Großtransformatoren auf Schienenwegen; Verordnungsermächtigung ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 6 EEGReformG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... durch das Wort „Energie" ersetzt. 10. Nach § 53a wird folgender § 53b eingefügt: „§ 53b Verordnungsermächtigung zum ... 10. Nach § 53a wird folgender § 53b eingefügt: „§ 53b Verordnungsermächtigung zum Gesamtanlagenregister Zur Verbesserung der ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... „§ 51a Monitoring des Lastmanagements". e) Die Angabe zu § 53b wird wie folgt gefasst: „§ 53b (weggefallen)". f) Nach ... e) Die Angabe zu § 53b wird wie folgt gefasst: „§ 53b (weggefallen)". f) Nach der Angabe zu § 111c wird folgende Angabe zu Teil 9a ... 13 Abs. 6" durch die Angabe „§ 13 Absatz 8" ersetzt. 19. § 53b wird aufgehoben. 20. § 56 wird wie folgt gefasst: „§ 56 ...
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