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Zitierungen von § 28o EnWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28o EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28j EnWG Anwendungsbereich der Regulierung von Wasserstoffnetzen (vom 17.05.2024)
... nach Absatz 3 gegenüber der Bundesnetzagentur abgegeben hat, die §§ 28k bis 28o anzuwenden. Im Übrigen ist dieses Gesetz nur anzuwenden, sofern dies ...
§ 28r EnWG Grundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und der Entgeltbildung; Abweichungsbefugnis der Bundesnetzagentur und Kündigungsrecht; Festlegungskompetenz (vom 17.05.2024)
... hat jeder Wasserstoff-Kernnetzbetreiber seine Netzkosten individuell nach Maßgabe des § 28o Absatz 1 Satz 3 zu ermitteln. Als Netzkosten können auch Vorlaufkosten berücksichtigt werden, ... ermöglicht. (6) Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 28o Absatz 3 von einzelnen Vorgaben der Absätze 1, 2 und 5 abweichende Regelungen treffen. Die ... auf die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber anzuwenden, bis die Bundesnetzagentur durch Festlegung nach § 28o Absatz 3 in Verbindung mit § 29 Absatz 1 anderes bestimmt. (7) Ergibt sich ...
§ 28s EnWG Ausgleich des Amortisationskontos durch die Bundesrepublik Deutschland und Selbstbehalt der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber (vom 17.05.2024)
... ihrer jeweiligen prozentualen Beteiligung an den kumulierten genehmigten Netzkosten nach § 28o des Wasserstoff-Kernnetzes bis zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt zu tragen. Im Fall ... bestätigte Aufstellung der bei ihm aufgelaufenen kumulierten genehmigten Netzkosten nach § 28o vorzulegen. Sofern die jeweiligen Verpflichtungen nach den Sätzen 4, 5 und 6 nicht ...
§ 59 EnWG Organisation (vom 17.05.2024)
... Ermittlung der dafür erhobenen Entgelte nach den §§ 20 bis 23a, 24 bis 24b sowie 28o Absatz 3 . Die Große Beschlusskammer kann die Festlegung einer zuständigen ...
§ 91 EnWG Gebührenpflichtige Handlungen (vom 17.05.2024)
... §§ 20, 21, 21a, 23a, 28a Absatz 3, von § 28b Absatz 1 und 5, § 28f Absatz 1, § 28o Absatz 1 und 2 , § 28p Absatz 1 und 5, der §§ 28q, 29, 30 Absatz 2 und 3, der §§ 41c, 57 ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Wasserstoffnetzentgeltverordnung (WasserstoffNEV)Artikel 1 V. v. 23.11.2021 BGBl. I S. 4955
Sonstige
Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der AnreizregulierungsverordnungV. v. 23.11.2021 BGBl. I S. 4955
Zitat in folgenden Normen
Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Anlage EnWGKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2022)
... Entscheidungen über die Kosten eines Wasserstoffnetzzugangs nach § 28o EnWG 54.1 Festlegung oder Genehmigung der ... Genehmigung der Kosten eines Wasserstoffnetzzugangs nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 28o Absatz 1 Satz 5 EnWG i. V. m. § 14 Absatz 2 Satz 3 WasserstoffNEV 1.000 - 50.000 ... Genehmigung der Kosten eines Wasserstoffnetzzugangs nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 28o Absatz 1 Satz 5 EnWG i. V. m. § 14 Absatz 3 Satz 3 WasserstoffNEV 1.000 - 50.000 ...
Wasserstoffnetzentgeltverordnung (WasserstoffNEV)
Artikel 1 V. v. 23.11.2021 BGBl. I S. 4955
§ 2 WasserstoffNEV Grundsätze der Bestimmung der Netzentgelte
... Ermittlung der Netzentgelte sicherzustellen, dass sein Entgeltsystem geeignet ist, die Kosten nach § 28o Absatz 1 Satz 3 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes zu decken. (2) Die Verprobungen nach Absatz 1 sind vom Betreiber eines ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... durch die Bundesnetzagentur nach § 28r Absatz 3" vorangestellt. 35. § 28o wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 4 werden dem Wort ... Ermittlung der dafür erhobenen Entgelte nach den §§ 20 bis 23a, 24 bis 24b sowie 28o Absatz 3 . Die Große Beschlusskammer kann die Festlegung einer zuständigen Beschlusskammer nach ... §§ 20, 21, 21a, 23a, 28a Absatz 3, von § 28b Absatz 1 und 5, § 28f Absatz 1, § 28o Absatz 1 und 2 , § 28p Absatz 1 und 5, der §§ 28r, 29, 30 Absatz 2 und 3, der §§ 41c, 57 ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 28n Anschluss und Zugang zu den Wasserstoffnetzen; Verordnungsermächtigung § 28o Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Verordnungsermächtigung § ... nach Absatz 3 gegenüber der Bundesnetzagentur abgegeben hat, die §§ 28k bis 28q anzuwenden. Im Übrigen ist dieses Gesetz nur anzuwenden, sofern dies ... diese Bedingungen festlegen oder auf Antrag des Netzbetreibers genehmigen kann. § 28o Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Verordnungsermächtigung (1) ... Absatz 2, der §§ 21a, 23a, 28a Absatz 3, § 28b Absatz 1 und 5, § 28f Absatz 1, § 28o Absatz 1 , § 28p Absatz 1 und 5, der §§ 29, 30 Absatz 2 und 3, der §§ 41c, 57 ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277, BGBl. 2023 I Nr. 20
Artikel 1 9. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... Entscheidungen über die Kosten eines Wasserstoffnetzzugangs nach § 28o EnWG 54.1 Festlegung oder Genehmigung der ... Genehmigung der Kosten eines Wasserstoffnetzzugangs nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 28o Absatz 1 Satz 5 EnWG i. V. m. § 14 Absatz 2 Satz 3 WasserstoffNEV 1.000 - 50.000 ... Genehmigung der Kosten eines Wasserstoffnetzzugangs nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 28o Absatz 1 Satz 5 EnWG i. V. m. § 14 Absatz 3 Satz 3 WasserstoffNEV 1.000 - 50.000 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 161
Artikel 1 2. EnWGÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... zu gewähren. Die Absätze 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden." 14. In § 28o Absatz 1 Satz 4 wird jeweils die Angabe „§ 28r" durch die Angabe „§ 28q" ersetzt ... Dazu hat jeder Wasserstoff-Kernnetzbetreiber seine Netzkosten individuell nach Maßgabe des § 28o Absatz 1 Satz 3 zu ermitteln. Als Netzkosten können auch Vorlaufkosten berücksichtigt werden, die vor ... Gesamterlös ermöglicht. (6) Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 28o Absatz 3 von einzelnen Vorgaben der Absätze 1, 2 und 5 abweichende Regelungen treffen. Die ... auf die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber anzuwenden, bis die Bundesnetzagentur durch Festlegung nach § 28o Absatz 3 in Verbindung mit § 29 Absatz 1 anderes bestimmt. (7) Ergibt sich infolge der ... ihrer jeweiligen prozentualen Beteiligung an den kumulierten genehmigten Netzkosten nach § 28o des Wasserstoff-Kernnetzes bis zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt zu tragen. Im Fall einer ... bestätigte Aufstellung der bei ihm aufgelaufenen kumulierten genehmigten Netzkosten nach § 28o vorzulegen. Sofern die jeweiligen Verpflichtungen nach den Sätzen 4, 5 und 6 nicht ...
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