Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben

Abschnitt IV - Verordnung zum Verplombungsgesetz (VerplombV k.a.Abk.)

V. v. 24.10.1972 BGBl. I S. 2021; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
Geltung ab 15.11.1972; FNA: 613-6-5-1 Zölle
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Abschnitt IV Schlußbestimmungen
§ 9
§ 10
Anlage

Abschnitt IV Schlußbestimmungen

§ 9



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 6 des Verplombungsgesetzes auch im Land Berlin.

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§ 10



Diese Verordnung tritt am 15. November 1972 in Kraft.

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Anlage



zu § 2 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zum Verplombungsgesetz

(siehe BGBl. 1972 I S. 2023)



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