Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 13 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 Min/TafelWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Min/TafelWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 Min/TafelWV Gewinnung, Abfüllung
... das aus der Quelle gewonnene Quellwasser nicht mehr die mikrobiologischen Anforderungen des § 13 , enthält es chemische Verunreinigungen oder geben sonstige Umstände einen Hinweis auf ...
§ 16 Min/TafelWV Verkehrsverbote (vom 24.06.2023)
... Tafelwasser, die den mikrobiologischen Anforderungen nach § 4 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 13 , nicht entsprechen, 3. natürliches Mineralwasser und Quellwasser, die den ... die den mikrobiologischen Anforderungen nach § 4 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 13 , nicht entsprechen, 4. natürliches Mineralwasser, das aus einer nicht genehmigten ... 12 Abs. 2 nicht gewonnen oder abgefüllt werden darf, 10. Trinkwasser, das nach § 13 Absatz 4 nicht abgefüllt werden ...
Anlage 7 Min/TafelWV (zu § 13 Absatz 3) Mikrobiologische Anforderungen und Anforderungen hinsichtlich Indikatorparametern für Trinkwasser, das in zur Abgabe an Endverbraucher bestimmte Fertigpackungen abgefüllt wird (vom 24.06.2023)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Artikel 2 TrinkwVEV 2023 Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
... die Angabe „§ 6" durch die Angabe „§ 7" ersetzt. 2. § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 13 Mikrobiologische Anforderungen, Anforderungen hinsichtlich Indikatorparametern und sonstige ... b) Folgende Nummer 10 wird angefügt: „10. Trinkwasser, das nach § 13 Absatz 4 nicht abgefüllt werden darf." 4. Folgende Anlage 7 wird angefügt: ... darf." 4. Folgende Anlage 7 wird angefügt: „Anlage 7 (zu § 13 Absatz 3 ) Mikrobiologische Anforderungen und Anforderungen hinsichtlich Indikatorparametern für ...
Anzeige