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I. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)
I.
- 1.
- Es erhalten
- a)
- das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie;
- b)
- das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz;
- c)
- das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Bezeichnung Bundesministerium für Gesundheit;
- d)
- das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
- 2.
- Es wird ein Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet.
- 3.
- Der Chef des Bundeskanzleramtes wird zum Bundesminister für besondere Aufgaben bestellt.
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