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IV. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 22.11.2005 BGBl. I S. 3197
Geltung ab 26.11.2005; FNA: 1103-4-21 Bundesregierung

IV.



Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird dem Bundeskanzleramt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugeordnet, die Aufgabe von einer Staatsministerin wahrgenommen.

 
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