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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AbsFondsGBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbsFondsGBeitrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 AbsFondsGBeitrV
... den Ländern, die keine Umlage nach § 22 des Milch- und Fettgesetzes erheben, gilt § 4 mit der Maßgabe entsprechend, daß der Beitrag monatlich erhoben ...
§ 8 AbsFondsGBeitrV
... Bei den Beitragszahlungen nach § 3 Abs. 2, §§ 4 , 6 und 7 sind die dem Betrieb erteilte Registriernummer und der jeweilige Erhebungszeitraum ... als fünf Euro betragen, werden nicht erhoben. Ist diese Voraussetzung bei einem in § 4 Abs. 1 genannten Beitrag erfüllt, so hat der Betriebsinhaber dies der Bundesanstalt innerhalb ...
§ 10 AbsFondsGBeitrV
... den jeweiligen Erhebungszeitraum zum Zeitpunkt der Fälligkeit der in §§ 2, 3, 4 und 6 bestimmten Mitteilungen zu erstellen. Die Bundesanstalt gibt im Bundesanzeiger ein Muster ... Stellen bereitzuhalten. Im Erhebungsverfahren nach § 2, § 3 Abs. 2 und § 4 sind der Ursprungsnachweis nach Absatz 1 oder 2 und die Aufzeichnungen nach Absatz 3 zur Vorlage ...
§ 12 AbsFondsGBeitrV
... Abs. 1 Nr. 1 des Absatzfondsgesetzes handelt, wer entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 oder 3, § 4 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, § 7 Abs. 2 Satz 1 oder 2 oder § 8 Abs. 3 ...
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