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Art. 3
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben
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Artikel 3 - Kindesunterhaltsgesetz (KindUG)
G. v. 06.04.1998
BGBl. I S. 666
; aufgehoben durch
Artikel 4
G. v. 21.12.2007
BGBl. I S. 3189
Geltung ab 01.07.1998; FNA: 400-2/2
Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
1 weitere Fassung
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wird in 5 Vorschriften zitiert
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Artikel 3 (Änderungsvorschrift)
Artikel 3 wird in
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Zitierungen von
Artikel 3 KindUG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 KindUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KindUG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 8 KindUG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Die §§ 659 und 660 der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Artikels
3
Nr. 9 und Artikel 5 § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in ...
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