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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben
Artikel 3 - Kindesunterhaltsgesetz (KindUG)
G. v. 06.04.1998 BGBl. I S. 666; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Geltung ab 01.07.1998; FNA: 400-2/2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.07.1998; FNA: 400-2/2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Artikel 3 (Änderungsvorschrift)
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von Artikel 3 KindUG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 KindUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KindUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 8 KindUG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Die §§ 659 und 660 der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Artikels 3 Nr. 9 und Artikel 5 § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in ...
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