interne Verweise§ 3 StromStV Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis (vom 01.01.2025) ... 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (2) In den Fällen des § 2 Absatz 3 gilt die Erlaubnis abweichend von Absatz 1 Satz 1 mit Eingang der ordnungsgemäßen ... Vordruckes verzichtet werden. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 2 Absatz 3 . (6) Die fortgeltende Erlaubnis erlischt 1. in den Fällen des Absatzes ...
§ 20 StromStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2025) ... Nummer 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 2 Absatz 3 , § 3 Absatz 7 Satz 1, auch in Verbindung mit § 3 Absatz 7 Satz 2, jeweils auch in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ... mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden." 5. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... werden folgende Absätze 2 bis 7 angefügt: „(2) In den Fällen des § 2 Absatz 3 gilt die Erlaubnis abweichend von Absatz 1 Satz 1 mit Eingang der ordnungsgemäßen ... amtlich vorgeschriebenen Vordruckes verzichtet werden. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 2 Absatz 3 . (6) Die fortgeltende Erlaubnis erlischt 1. in den Fällen des ... In der neuen Nummer 1 wird die Angabe „§ 4 Absatz 4" durch die Wörter „ § 2 Absatz 3 , § 3 Absatz 7 Satz 1, auch in Verbindung mit § 3 Absatz 7 Satz 2, jeweils auch in ...
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ... Ausschließlichkeit in § 2 Nummer 7 des Gesetzes verzichtet." 5. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 ... „im maßgebenden Zeitraum" und die Wörter „im Sinne von § 2 Nr. 3 oder 5" durch die Wörter „im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5" ... „im Sinne von § 2 Nr. 3 oder 5" durch die Wörter „im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5" ersetzt. cc) Der bisherige Satz 3 wird wie folgt ... werden durch die Wörter „Absätze 1 bis 8" sowie die Angabe „§ 2 Nr. 3 oder 5" durch die Wörter „§ 2 Nummer 3 oder Nummer 5" ersetzt. ... 8" sowie die Angabe „§ 2 Nr. 3 oder 5" durch die Wörter „§ 2 Nummer 3 oder Nummer 5" ersetzt. 22. § 16 wird aufgehoben. 23. ...
Verordnung zur Durchführung energiesteuerrechtlicher Regelungen und zur Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753
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