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Zitierungen von § 5 StromStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 StromStV Pflichten des Versorgers, Eigenerzeugers oder erlaubnispflichtigen Letztverbrauchers (vom 01.07.2021)
... Anlagen erzeugt worden sind. Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 5 Absatz 2 entsprechend. (7) Der Versorger ist verpflichtet, in seinen Rechnungen ...
§ 13a StromStV Differenzversteuerung (vom 01.07.2021)
... § 8 Absatz 2 bis 7 und 10 des Gesetzes sowie § 4 Absatz 2 bis 4 und § 5 Absatz 2 gelten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „im Sinne von § 5 Absatz 1 " durch die Wörter „im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. ... Wörter „im Sinne von § 5 Absatz 1" durch die Wörter „im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 " ersetzt. bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Dritte haben ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 6 7. VerbrStÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 3, 5 und 9 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Erteilung, Überprüfung und ... „§ 3 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis § 5 Anmeldung der Steuer und Überprüfung § 9 Erteilung, ... Satz angefügt: „Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 5 Absatz 2 entsprechend." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die ... Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 5 Absatz 2 entsprechend." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 5 Anmeldung der Steuer und Überprüfung". b) Der bisherige Wortlaut wird ... 2 werden nach den Wörtern „§ 4 Absatz 2 bis 4" die Wörter „und § 5 Absatz 2" eingefügt. 8. ...
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