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Zitierungen von § 14a StromStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14a StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1a StromStV Versorger (vom 01.01.2018)
... nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (2) Wer ausschließlich nach § 3 des Gesetzes zu ... nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (3) Wer ausschließlich nach § 3 zu ... nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (4) Versorger gelten als Letztverbraucher im Sinne von § 5 ...
§ 1d StromStV Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen (vom 01.07.2019)
... 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nur gewährt werden, wenn die Versicherung dem zuständigen Hauptzollamt ... 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nicht ausgezahlt werden, solange eine offene Rückforderungsanordnung besteht. ...
§ 1e StromStV Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten (vom 01.07.2019)
... 2a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen grundsätzlich nur festgesetzt werden, sofern sich das Unternehmen weder im ...
Zitat in folgenden Normen
Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
Artikel 1 V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
Anlage EnSTransV (zu § 2 Absatz 1) (vom 01.01.2024)
... l) § 12d der Stromsteuer-Durchführungsverordnung und m) § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) ... nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) ... Steuerentlastungen nach § 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastung nach § 14a dürfen nur gewährt werden, wenn die Versicherung dem zuständigen Hauptzollamt ... Steuerentlastungen nach § 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastung nach § 14a dürfen grundsätzlich nur festgesetzt werden, sofern sich das Unternehmen weder im ... abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung)." 14. § 14a Absatz 3 Satz 4 wird aufgehoben. 15. § 15 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz ...
Artikel 5 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... 9c des Stromsteuergesetzes, j) § 10 des Stromsteuergesetzes und k) § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ...
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nur gewährt werden, wenn die Versicherung dem zuständigen Hauptzollamt ... 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nicht ausgezahlt werden, solange eine offene Rückforderungsanordnung ... 2a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen grundsätzlich nur festgesetzt werden, sofern sich das Unternehmen weder im ...
Artikel 6 StromStBefNG Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... m) § 12d der Stromsteuer-Durchführungsverordnung und n) § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... l) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 14a Steuerentlastung für die Landstromversorgung". m) Nach der Angabe zu § ... Steuerentlastung für die Landstromversorgung". m) Nach der Angabe zu § 14a wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu § 2 Nummer 3 ... 19. Nach § 13a werden die folgenden §§ 14 und 14a eingefügt: „§ 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt (1) Als ... 424) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung genannt werden. § 14a Steuerentlastung für die Landstromversorgung (1) Auf Antrag wird eine ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung sowie weiterer Verordnungen
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
Artikel 2 EnSTransVuaÄndV Weitere Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... l) § 12d der Stromsteuer-Durchführungsverordnung und m) § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ...
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