Zitierungen von § 17b StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17b StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 StromStV Vorauszahlungen (vom 01.01.2025)
... zur Land- und Forstwirtschaft nach § 15 Absatz 3 Satz 1 bestimmt und b) die nach § 17b Absatz 3 erforderliche Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten vom Antragsteller auf Verlangen ...
§ 17c StromStV Verwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen (vom 18.05.2016)
... 3 oder Nummer 5 des Gesetzes verwendet worden ist, beantragt wird, sind dem Antrag nach § 17b Absatz 1 zusätzlich beizufügen: 1. für jedes die Nutzenergie verwendende ... wirtschaftlichen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum zu beschreiben. § 17b Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Auf die Beschreibung der wirtschaftlichen ... einer angemessenen Frist möglich ist, die Aufzeichnungen zu prüfen. § 17b Absatz 5 gilt entsprechend. Das andere Unternehmen unterliegt im Entlastungsverfahren ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... zulassen, soweit die Steuerbelange dadurch nicht beeinträchtigt werden." 17. § 17b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird aufgehoben. b) Nach ... Satz 3 wird aufgehoben. b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „ § 17b Absatz 3 bis 8 und § 17c gelten entsprechend." 19. Nach § 19 werden folgende ...

Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Artikel 14 HFinG 2024 Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
...  § 17b Absatz 2 Satz 4 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 31. Mai 2000 (BGBl. I S. 794), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. Dezember ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... folgende Angaben eingefügt: „Zu § 9b des Gesetzes § 17b Steuerentlastung für Unternehmen § 17c Verwendung von Nutzenergie durch ... § 17b eingefügt: „Zu § 9b des Gesetzes § 17b Steuerentlastung für Unternehmen (1) Die Steuerentlastung nach § 9b des ... die in Druckflaschen oder anderen Behältern abgegeben wird." 25. Nach § 17b wird folgender § 17c eingefügt: „§ 17c Verwendung von Nutzenergie ... 3 oder Nummer 5 des Gesetzes verwendet worden ist, beantragt wird, sind dem Antrag nach § 17b Absatz 1 zusätzlich beizufügen: 1. für jedes die Nutzenergie ... seine wirtschaftlichen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum zu beschreiben. § 17b Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Auf die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten wird ... innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist, die Aufzeichnungen zu prüfen. § 17b Absatz 4 gilt entsprechend. Das andere Unternehmen unterliegt im Entlastungsverfahren der ... zurück." d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) § 17b Absatz 3 bis 6 und § 17c gelten entsprechend." 28. Die ...

Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
Artikel 3 EnSTransVEV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... von bis zu 4,5 Kilometern um die jeweilige Stromerzeugungseinheit." 3. § 17b wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ... Absätze 5 bis 7. 4. In § 17c Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§ 17b Absatz 4" durch die Angabe „§ 17b Absatz 5" ersetzt. 5. § 19 ... Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§ 17b Absatz 4" durch die Angabe „§ 17b Absatz 5" ersetzt. 5. § 19 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... ersetzt. 5. § 19 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „§ 17b Absatz 3 bis 7 und § 17c gelten entsprechend." 6. In § 20 Nummer 1 wird ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 2 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... zur Land- und Forstwirtschaft nach § 15 Absatz 3 Satz 1 bestimmt und b) die nach § 17b Absatz 3 erforderliche Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten vom Antragsteller auf Verlangen ... oder einer Klasse der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen." 17. § 17b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 2 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... und Forstwirtschaft nach § 15 Absatz 3 Satz 1 bestimmt und b) die nach § 17b Absatz 3 erforderliche Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten vom Antragsteller ... 15 Absatz 3 Satz 1 bestimmt, b) die nach § 19 Absatz 4 in Verbindung mit § 17b Absatz 3 erforderliche Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten vom Antragsteller ...


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