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Änderung Anlage 1 BWO vom 01.07.2019
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Anlage 1 BWO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2019 geltenden Fassung | Anlage 1 BWO n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2019 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834 |
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(Text alte Fassung) Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20 ... gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland | (Text neue Fassung)Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20 ... gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland *) |
(Textabschnitt unverändert) - Erstausfertigung - - Zweitausfertigung - *) *) Anm. d. Red.: 'wobei bei der Zweitausfertigung das Wort 'Erstausfertigung' durch das Wort 'Zweitausfertigung' ersetzt wird.' [Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a V. v. 24. März 2017 (BGBl. I S. 585)] | |
--- *) in den Vordrucken nicht konsolidierte Änderungen: a) Auf der Rückseite der Erstausfertigung wird in Nummer 5 erste Zeile das Wort 'Wahlausschlussgrund' durch die Wörter 'Wahlausschluss nach § 13 BWG' ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben '§ 13 Nummer 1 BWG', '§ 13 Nummer 2 BWG' und '§ 13 Nummer 3 BWG' mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1) wird wie folgt geändert: aa) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: '9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.' bb) In Nummer 12 Satz 2 werden die Wörter 'körperlichen Beeinträchtigung' durch das Wort 'Behinderung' ersetzt. | |
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