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Zitierungen von § 17 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 BWO Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag (vom 18.09.2024)
... Wahlberechtigte bis zum Wahltage im Wählerverzeichnis der Gemeinde zu führen, die nach § 17 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 zuständig ist, auch wenn nach dem Stichtag eine Neuanmeldung bei einer anderen ...
Anlage 2 BWO (zu § 18 Absatz 4) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes) (vom 18.09.2024)
... von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 17
Absatz 2 Nummer 5 Bundeswahlordnung.
? Von Seeleuten, die auf einem Schiff unter fremder ...
Zitat in folgenden Normen
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 1 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 42
... von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 17
Absatz 2 Nummer 5 Bundeswahlordnung.
? Von Seeleuten, die auf einem Schiff unter fremder ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Anhang 3 10. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe c
... Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 17 Absatz 2 Nummer 5 der Bundeswahlordnung (BWO). Von Seeleuten, die auf einem Schiff ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... Wahlberechtigte bis zum Wahltage im Wählerverzeichnis der Gemeinde zu führen, die nach § 17 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 zuständig ist, auch wenn nach dem Stichtag eine Neuanmeldung bei einer anderen ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... des Wahlergebnisses mindestens drei Beisitzer anwesend sind." 6. In § 17 Absatz 2 Nummer 5 Satzteil vor Satz 2 werden nach den Wörtern „zuletzt gemeldet ...
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