interne Verweise§ 68 BWO Zählung der Wähler (vom 18.09.2024) ... eines weiteren Mitglieds des Wahlvorstands und soweit möglich weiterer gemäß § 54 anwesender Personen. Der aufnehmende Wahlvorstand verfährt entsprechend § 61 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
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