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Zitierungen von § 56 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 61 BWO Wahl in Sonderwahlbezirken (vom 11.12.2008)
... Dort nehmen sie die Wahlscheine entgegen und verfahren nach den §§ 59 und 56 Abs. 4 bis 8 . Dabei muss auch bettlägerigen Wählern Gelegenheit gegeben werden, ihre ...
§ 62 BWO Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen
... oder Pflegeheim, nimmt die Wahlscheine entgegen und verfährt nach den §§ 59 und 56 Abs. 4 bis 8 . Der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter weist Wähler, die sich bei der ...
§ 66 BWO Briefwahl (vom 31.03.2017)
... Stimmzettel ist unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen; § 56 Abs. 8 gilt entsprechend. Für die Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen gilt ... welcher Zeit der Raum für die Ausübung der Briefwahl zur Verfügung steht. § 56 Abs. 8 gilt entsprechend. (5) Die Gemeindebehörde weist die Leitungen der Einrichtungen ...
§ 72 BWO Wahlniederschrift
... ist der Grund hierfür in der Wahlniederschrift zu vermerken. Beschlüsse nach § 56 Abs. 7 , § 59 Satz 3 und § 69 Abs. 6 sowie Beschlüsse über Anstände bei der ...
Anlage 29 BWO (zu § 72 Absatz 1) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk der Wahl zum Deutschen Bundestag (vom 18.09.2024)
... besondere Vorfälle sind: - Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 56 Absatz 6 und 7 und des § 59 Bundeswahlordnung - kurzfristige Unterbrechungen der Wahl- handlung  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)
V. v. 03.09.1975 BGBl. I S. 2459; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.04.1999 BGBl. I S. 749 (teilweise verfassungswidrig gemäß B. v. 13.03.2009 BGBl. I S. 525)
§ 11 BWahlGV Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
... Für die Stimmabgabe an den Wahlgeräten gelten die §§ 56 und 58 der Bundeswahlordnung oder die §§ 49 und 51 der Europawahlordnung mit den in den ...
§ 15 BWahlGV Wahlniederschrift
... in der Wahlniederschrift zu vermerken. Beschlüsse nach § 11 Abs. 5 und nach § 56 Abs. 7 der Bundeswahlordnung oder § 49 Abs. 7 der Europawahlordnung sowie Beschlüsse ...

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch B. v. 22.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 64
§ 49 GO-BT Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln
... in einem Wahlumschlag in die dafür vorgesehenen Wahlurnen zu legen. (2) § 56 Abs. 6 Nr. 4 der Bundeswahlordnung gilt ...

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 11 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 66
... besondere Vorfälle sind: - Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 56 Absatz 6 und 7 und des § 59 Bundeswahlordnung - kurzfristige Unterbrechungen der Wahl- handlung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Artikel 1 11. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... durch die Wörter „Menschen mit Behinderungen" ersetzt. 10. § 56 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz ...

Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570
Artikel 5 BGVerhG Änderung der Bundeswahlordnung
...  § 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 der Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... ersetzt. 21. Es werden ersetzt: a) in § 50, § 56 Absatz 2 und Absatz 6 Nummer 4 sowie in § 57 Absatz 2 das Wort „Wahlzelle" jeweils ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... allen Beisitzern vor Aufnahme ihrer Tätigkeit erteilt wird." 13. § 56 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:  ...