Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 57 gilt entsprechend." 5. § 60 wird wie folgt gefasst: „§ 60 Schluss der Wahlhandlung Sobald ... 57 gilt entsprechend." 5. § 60 wird wie folgt gefasst: „ § 60 Schluss der Wahlhandlung Sobald die Wahlzeit (§ 47) abgelaufen ist, wird dies vom ...
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