Änderung Artikel 2 VgRÄG vom 05.05.2007

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Artikel 2 VgRÄG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 05.05.2007 geltenden Fassung
Artikel 2 VgRÄG n.F. (neue Fassung)
in der am 05.05.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 2 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften


(Text neue Fassung)

Artikel 2 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) bis (3) (Anpassung und Aufhebung von Vorschriften)

(4) Nach der Neubekanntmachung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gemäß Artikel 3 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2512) und der damit verbundenen Umnumerierung beziehen sich die Verweisungen in den Absätzen 1 und 2 auf die Vorschriften, die nach ihrem Wortlaut den gemeinten Vorschriften entsprechen.



 
 



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