Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel
1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und seiner Benennung bedarf meiner Genehmigung.
Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen für das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks
E. v. 10.07.1990 BGBl. I S. 1437