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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
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§ 8 - Wehrsoldgesetz (WSG)
neugefasst durch B. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1718; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Geltung ab 01.02.1978; FNA: 53-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Geltung ab 01.02.1978; FNA: 53-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 8 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften G. v. 29. Juni 2015 BGBl. I S. 1061 m.W.v. 1. November 2015
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Frühere Fassungen von § 8 WSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2015 | Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften vom 29.06.2015 BGBl. I S. 1061 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 WSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
Artikel 4 USGuSoldGNRG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... teilnehmen, haben Anspruch auf Verpflegung." 4. Die §§ 7, 8 , 8a und 8b werden aufgehoben. 5. § 8c Absatz 3 Satz 2 und 3 wird wie folgt ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
V. v. 02.06.1989 BGBl. I S. 1076; aufgehoben durch § 4 V. v. 09.04.2015 BGBl. I S. 613
§ 3 WSzBelErhV Ausschluß des Anspruchs
... neben doppeltem Wehrsold nach § 2 Abs. 2 des Wehrsoldgesetzes, einem Dienstgeld nach § 8 des Wehrsoldgesetzes, einem Leistungszuschlag nach § 8a des Wehrsoldgesetzes oder einem ...
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