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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
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§ 8b - Wehrsoldgesetz (WSG)
neugefasst durch B. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1718; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Geltung ab 01.02.1978; FNA: 53-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Geltung ab 01.02.1978; FNA: 53-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 8b (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften G. v. 29. Juni 2015 BGBl. I S. 1061 m.W.v. 1. November 2015
Frühere Fassungen von § 8b WSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2015 | Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften vom 29.06.2015 BGBl. I S. 1061 |
aktuell vorher | 01.07.2011 | Artikel 5 Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011) vom 28.04.2011 BGBl. I S. 678 |
aktuell | vor 01.07.2011 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8b WSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8b WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
Artikel 4 USGuSoldGNRG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... teilnehmen, haben Anspruch auf Verpflegung." 4. Die §§ 7, 8, 8a und 8b werden aufgehoben. 5. § 8c Absatz 3 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst: ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 5 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrsoldgesetzes
... 2 ist auf Zivilpersonal der Bundeswehr nicht anzuwenden." 4. In § 8b Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „5" durch die Angabe „4" ersetzt. ...
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