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Zitierungen von Artikel 23 Einigungsvertrag
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 23 EV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 24 EV Abwicklung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland und der Bundesrepublik Deutschland
... wertberichtigt werden. (2) Das Sondervermögen gemäß Artikel 23 Abs. 1 übernimmt bis zum 30. November 1993 gegenüber den mit der Abwicklung beauftragten ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung zur Übertragung des Vermögens der Staatsbank Berlin auf die Kreditanstalt für WiederaufbauV. v. 13.09.1994 BGBl. I S. 2554
Zitat in folgenden Normen
Erblastentilgungsfonds-Gesetz (ELFG)
neugefasst durch B. v. 16.08.1999 BGBl. I S. 1882; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2431
§ 12 ELFG Überleitungsvorschriften
... Der Kreditabwicklungsfonds wird abweichend von den in Artikel 23 Abs. 5 sowie Artikel 24 Abs. 2 des Einigungsvertrages genannten Fristen und abweichend von den in ... und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Juni 1990 (BGBl. 1990 II S. 518), Artikel 23 Abs. 4 und Artikel 24 Abs. 2 des Einigungsvertrages und § 11 des Gesetzes über die ... vom Erblastentilgungsfonds nach § 1 übernommen. (3) Abweichend von Artikel 23 Abs. 3 des Einigungsvertrages erstatten Bund und Treuhandanstalt bis zum 31. Dezember 1994 jeweils ...
Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Kreditabwicklungsfonds"
Anlage zu G. v. 23.09.1990 BGBl. 1990 II S. 885, 993, 1360; zuletzt geändert durch § 14 Abs. 2 G. v. 11.12.2001 BGBl. I S. 3519
§ 2 KrAbwFG Zweck des Fonds
... aus der Gewährträgerhaftung für die Staatsbank Berlin gemäß Artikel 23 Abs. 7 des Einigungsvertrages, 4. die Kosten der Abwicklung von Forderungen und ...
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