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Zitierungen von § 11 JuSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 JuSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JuSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 JuSchG Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird. (5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche. (6) ...
§ 3 JuSchG Bekanntmachung der Vorschriften (vom 01.05.2021)
... Veranstalter und Gewerbetreibende haben die nach den §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften sowie bei ...
§ 14 JuSchG Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen (vom 14.05.2024)
... Medien herbei. (4a) Absatz 4 gilt nicht für Freigabeentscheidungen nach § 11 Absatz 1 . (5) Die Kennzeichnungen von Filmen gelten auch für die Vorführung ...
§ 28 JuSchG Bußgeldvorschriften (vom 14.05.2024)
... Verbindung mit Absatz 4, ein dort genanntes Produkt anbietet oder abgibt, 14. entgegen § 11 Abs. 1 oder 3 , jeweils auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2, einem Kind oder einer jugendlichen Person die ... Filmveranstaltung, einem Werbevorspann oder einem Beiprogramm gestattet, 14a. entgegen § 11 Absatz 5 oder 6 einen Werbefilm oder ein Werbeprogramm vorführt, 15. entgegen § 12 Abs. 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 742
Artikel 1 2. JuSchGÄndG Änderung des Jugendschutzgesetzes
... Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien." 4. § 11 wird wie folgt geändert: In Absatz 2 werden nach dem Wort ... eingefügt: „(4a) Absatz 4 gilt nicht für Freigabeentscheidungen nach § 11 Absatz 1 ." h) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Kennzeichnungen ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2229
Artikel 2 2. TabakerzGÄndG Änderung des Jugendschutzgesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 werden die Wörter „Tabakwaren ...
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