Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2012 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung (WSzBelErhV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.1989 BGBl. I S. 1076; aufgehoben durch § 4 V. v. 09.04.2015 BGBl. I S. 613
Geltung ab 01.06.1989; FNA: 53-1-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Wehrsoldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 265) in Verbindung mit der hierzu erlassenen Anlage, die durch das Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 240) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister der Finanzen verordnet:



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