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Zitierungen von § 2 Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WSzBelErhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WSzBelErhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 5 WehrRÄndG 2010 Änderung der Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
... das Wort „neunten" durch das Wort „sechsten" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort „neunten" durch ...
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