Zitierungen von § 3 Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SchädlBekUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchädlBekUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SchädlBekUV Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
... zuzulassen, wer 1. die regelmäßige Teilnahme an einem Lehrgang nach § 3 in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Zulassungsantrages durch Vorlage einer ...
§ 4 SchädlBekUV Teilnahmebescheinigung
... die regelmäßige Teilnahme an dem Lehrgang nach § 3 ist eine Bescheinigung ...
§ 12a SchädlBekUV Anwendungsregelung
... Verordnung ist letztmalig auf Lehrgänge gemäß § 3 anzuwenden, die bis zum 31. Juli 2004 begonnen ...
Anlage 2 SchädlBekUV (zu § 3) Rahmenlehrplan für den Umschulungslehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung umschulungs- und fortbildungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.05.2004 BGBl. I S. 1002
Artikel 1 UmFoBRÄndV Änderung der Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin
...  Die Verordnung ist letztmalig auf Lehrgänge gemäß § 3 anzuwenden, die bis zum 31. Juli 2004 begonnen wurden." ...


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