§ 21 Eichzeichen
(1) Als Nachweis der Eichung wird dem Schiff ein Eichzeichen gegeben.
(2) Das Eichzeichen besteht aus den Kennbuchstaben des Schiffseichamtes und der Nummer des Eichscheins.
(3) Das Eichzeichen wird innerhalb des Rechtecks der mittleren Eichmarken eingeschlagen. Erhält ein Schiff nur zwei Eichmarkenpaare, so wird das Eichzeichen an den hinteren Eichmarken eingeschlagen.
(4) Hat das Schiff Eichplatten nach
§ 20 Abs. 4 erhalten, so werden die Eichzeichen auf diesen Platten unaustilgbar angebracht.
(5) Das Eichzeichen wird ebenfalls in unaustilgbaren Schriftzeichen an einer gut sichtbaren Stelle auf einem Teil des Schiffes angebracht, der fest, vor Stößen geschützt und dem Verschleiß wenig ausgesetzt ist. Diese Stelle ist im Eichschein in der Rubrik 31 anzugeben.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 28
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 06.02.2025) ... Güterbeförderung bestimmt sind § 6 Absatz 1, §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO nach Zeitaufwand 602 Eichung von Schiffen, die ... 603 Eichung von Klappschuten §§ 8, 14 bis 21 , 26 Absatz 1 Nummer 2 BinSchEO nach Zeitaufwand ... des Kennzeichens der Schiffsuntersuchungskommission § 20 Absatz 1, §§ 21 , 22, 28 BinSchEO nach Zeitaufwand 606 Ausstellung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBinnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868, 2010 I 380; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Artikel 3 BinSchUEV Änderung von Rechtsvorschriften ... oder Einkerben der Eichmarken und Eich- zeichen §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 17 60111 bis zu 100t Grundbetrag ... wobei 1 Kubikmeter gleich 1 Tonne gerechnet wird §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 17 Gebühr sowohl für Schiffsrumpf als auch für ...
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung
B. v. 26.07.2022 BGBl. I S. 1384
Berichtigung BinSchEONBB ... durch das Wort „höchstzulässigen" zu ersetzen. 3. In § 21 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter „der hinteren Eichmarke" durch die Wörter „den hinteren ...
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 833
Artikel 1 1. BinSchKostVÄndV Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung ... derung bestimmt sind § 6 Absatz 1, §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ... 603 Eichung von Klappschuten §§ 8, 14 bis 21 , § 26 Absatz 1 Nummer 2 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ... des Kennzeichens der Schiffs- untersuchungskommission § 20 Absatz 1, §§ 21 , 22, 28 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ...
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Zitate in aufgehobenen TitelnBinnenschifffahrtskostenverordnung (BinSchKostV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4218; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 121 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage BinSchKostV (zu § 1 Abs. 2) Gebührenverzeichnis (vom 09.11.2019) ... Güterbeför- derung bestimmt sind § 6 Absatz 1, §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand 602 Eichung ... 603 Eichung von Klappschuten §§ 8, 14 bis 21 , § 26 Absatz 1 Nummer 2 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ... des Kennzeichens der Schiffs- untersuchungskommission § 20 Absatz 1, §§ 21 , 22, 28 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ...
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