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§ 35 - Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)

neugefasst durch B. v. 01.03.2022 BGBl. I S. 220; 1384
Geltung ab 19.04.1975; FNA: 9504-7 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
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§ 35 Eichbescheinigung



(1) Das Schiffseichamt erteilt für das im Sportboot-Eichverfahren geeichte oder nach § 34 überprüfte Sportboot eine Eichbescheinigung nach dem Muster der Anlage 5. Die Eichbescheinigung ist eine Urkunde nach § 13 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung.

(2) Die Eichbescheinigung für Sportboote wird ungültig, wenn

1.
die Eichplakette zerstört oder unleserlich geworden ist oder

2.
am Sportboot Änderungen (Umbauten, Einbau eines anderen Motors oder einer Maschinenanlage) vorgenommen worden sind, die erheblichen Einfluß auf das Gewicht haben, so daß die Angaben in der Eichbescheinigung über die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung nicht mehr zutreffen.

Eine ungültig gewordene Eichbescheinigung kann nach Änderung wieder in Kraft gesetzt werden.

(3) Die Zentralstelle trägt jede Eichbescheinigung unter fortlaufender Nummer in ein Eichverzeichnis ein.

(4) Die Eichbescheinigung für das Baumuster eines Sportboots erhält den Zusatz "Baumuster". Sie ist nicht Urkunde nach § 13 Abs. 1 der Schiffsregisterordnung; der entsprechende Hinweis wird gestrichen.





 

Frühere Fassungen von § 35 BinSchEO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.06.2014Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 30.05.2014 BGBl. I S. 610
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
aktuellvor 01.01.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 35 BinSchEO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 BinSchEO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchEO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 BinSchEO Eichplakette mit Eichzeichen (vom 18.01.2022)
... § 34 überprüft ist und außer der Eichbescheinigung für das Baumuster ( § 35 Abs. 4 ) eine Eichbescheinigung für das jeweilige Sportboot (§ 35 Abs. 1) erteilt ... für das Baumuster (§ 35 Abs. 4) eine Eichbescheinigung für das jeweilige Sportboot ( § 35 Abs. 1 ) erteilt ...
§ 37 BinSchEO Grenzfälle
... auf Antrag eine Berechnung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 durchzuführen. Die §§ 31, 35 und 36 sind ...
Anlage 5 BinSchEO Muster der Eichbescheinigung für Sportboote (vom 09.03.2017)
... ist eine Urkunde nach § 13 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung<br />(Im Falle des § 35 Absatz 4 BinSchEO zu streichen)<br />Eichbescheinigung für Sportboote Eichzeichen Nr.: SP Seite 2<br ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 30.11.2024)
... der Eichbescheinigung einschließlich Erneuerung der Eichplakette § 35 BinSchEO 32,20 6085 Ausfertigung einer Zweitschrift der  ... Ausfertigung einer Zweitschrift der Eichbescheinigung § 35 Absatz 2 BinSchEO 29,70 6086 Berechnung bei Anwendung der  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868, 2010 I 380; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Artikel 3 BinSchUEV Änderung von Rechtsvorschriften
... 34 BinSchEO 17 60 617 Eichbescheinigung § 35 Abs. 2 BinSchEO 17   6171 erneute Ausstellung ...

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 833
Artikel 1 1. BinSchKostVÄndV Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
... der Eichbescheinigung ein- schließlich Erneuerung der Eichplakette § 35 BinSchEO 13 28 6095 Ausfertigung einer Zweitschrift der ... einer Zweitschrift der Eich- bescheinigung § 35 Absatz 2 BinSchEO 13 26 6096 Berechnung bei Anwendung der Simpson- ...

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Artikel 2 1. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... 33 Absatz 2 werden die Wörter „- je elffach - " gestrichen. 2. § 35 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Zentralstelle trägt jede ...

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Artikel 8 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffseichordnung
... 33 Baumuster-Eichung § 34 Überprüfung von Nachbauten § 35 Eichbescheinigung § 36 Eichplakette mit Eichzeichen § 37 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 2 2. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... unter fortlaufender Nummer in ein Eichverzeichnis ein." 9. § 35 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Schiffseichamt erteilt für das im ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Binnenschifffahrtskostenverordnung (BinSchKostV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4218; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 121 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage BinSchKostV (zu § 1 Abs. 2) Gebührenverzeichnis (vom 09.11.2019)
... der Eichbescheinigung ein- schließlich Erneuerung der Eichplakette § 35 BinSchEO 13 28 6095 Ausfertigung einer Zweitschrift der ... einer Zweitschrift der Eich- bescheinigung § 35 Absatz 2 BinSchEO 13 26 6096 Berechnung bei Anwendung der ...