interne Verweise§ 13 VerschG ... (2) Es gelten dafür die besonderen Vorschriften der §§ 14 bis ...
§ 15a VerschG ... Ist ein Gerichtsstand nach § 15 nicht begründet oder wird am Sitz des nach § 15 zuständigen Gerichts eine deutsche ... Ist ein Gerichtsstand nach § 15 nicht begründet oder wird am Sitz des nach § 15 zuständigen Gerichts eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr ausgeübt, so ist das ...
§ 15b VerschG ... ein Gerichtsstand nach §§ 15 , 15a nicht begründet, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Dieses ...
§ 40 VerschG ... das Verfahren sind § 13 Abs. 1, §§ 14 bis 17, 22, 22a, 24 bis 38 entsprechend anzuwenden; im übrigen gelten die besonderen ...
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