interne Verweise§ 27 WStG Meuterei ... 20), eine Bedrohung (§ 23), eine Nötigung (§ 24) oder einen tätlichen Angriff ( § 25 ) begehen, so wird jeder, der sich an der Zusammenrottung beteiligt, mit Freiheitsstrafe von sechs ...
§ 28 WStG Verabredung zur Unbotmäßigkeit ... 20), eine Bedrohung (§ 23), eine Nötigung (§ 24), einen tätlichen Angriff ( § 25 ) oder eine Meuterei (§ 27) zu begehen, so werden sie nach den Vorschriften bestraft, die ...
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