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§ 2 - Kostenordnung für Maßnahmen nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container (CSCGKostO k.a.Abk.)

V. v. 26.10.1977 BGBl. I S. 1920; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.07.2013 BGBl. 2013 II S. 1074
Geltung ab 30.10.1977, abweichend siehe § 3; FNA: 188-15-1 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
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§ 2



(aufgehoben)



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Frühere Fassungen von § 2 Kostenordnung für Maßnahmen nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.07.2013Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Containersicherheit
vom 18.07.2013 BGBl. 2013 II S. 1074

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.