Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.12.2014 aufgehoben

I. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 05.06.1979 BGBl. I S. 651; aufgehoben durch Artikel 4 A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401
Geltung ab 23.06.1979; FNA: 2030-11-47-11 Beamte
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I.



Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) zuletzt geändert durch die Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772), übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)

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dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts,

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dem Präsidenten des Bundessozialgerichts,

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dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes,

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dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,

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dem Direktor der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung

jeweils für seinen/ihren Geschäftsbereich.

Dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten nach § 40 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz übertragen.



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