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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.12.2014 aufgehoben
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAErnAnO k.a.Abk.)
A. v. 05.06.1979 BGBl. I S. 651; aufgehoben durch Artikel 4 A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401
Geltung ab 23.06.1979; FNA: 2030-11-47-11 Beamte
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Geltung ab 23.06.1979; FNA: 2030-11-47-11 Beamte
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I.
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) zuletzt geändert durch die Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772), übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)
Dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten nach § 40 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz übertragen.
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- dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts,
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- dem Präsidenten des Bundessozialgerichts,
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- dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes,
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- dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
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- dem Direktor der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung
Dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten nach § 40 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz übertragen.
II.
(nicht mehr anzuwenden)
III.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in den Abschnitten I und II bezeichneten Bundesbeamten vor.
IV.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2389/index.htm