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§ 3 - Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
Artikel 7 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1310, 1322; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 860-6-20 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.08.2001; FNA: 860-6-20 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Zertifizierungsstelle, Aufgaben
(1) Zertifizierungsstelle ist das Bundeszentralamt für Steuern.
(2) 1Die Zertifizierungsstelle entscheidet durch Verwaltungsakt über die Zertifizierung sowie über die Rücknahme und den Widerruf der Zertifizierung. 2Sie legt ein Simulationsverfahren fest, das für einen Altersvorsorgevertrag oder einen Basisrentenvertrag festlegt, in welche Chancen-Risiko-Klasse dieser einzuordnen ist. 3Auf Antrag eines Anbieters führt sie Berechnungen dieses Verfahrens bezogen auf Tarife eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags durch.
(3) Die Zertifizierungsstelle prüft nicht, ob ein Altersvorsorge- oder ein Basisrentenvertrag wirtschaftlich tragfähig und die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.
(4) Die Zertifizierungsstelle nimmt die ihr nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahr.
Text in der Fassung des Artikels 15 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften G. v. 25. Juli 2014 BGBl. I S. 1266 m.W.v. 31. Juli 2014
Frühere Fassungen von § 3 AltZertG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.07.2014 | Artikel 15 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 BGBl. I S. 1266 |
aktuell vorher | 01.07.2013 | Artikel 2 Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) vom 24.06.2013 BGBl. I S. 1667 |
aktuell vorher | 25.12.2008 | Artikel 23 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794 |
aktuell | vor 25.12.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 AltZertG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AltZertG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltZertG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3a AltZertG Produktinformationsstelle Altersvorsorge (vom 01.07.2013)
... Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, die Aufgaben nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 einer juristischen Person des Privatrechts (Produktinformationsstelle ...
§ 14 AltZertG Übergangsvorschrift (vom 01.01.2018)
... vereinbaren können. (5) Bis zum 30. Juni 2010 ist abweichend von § 3 Abs. 1 Zertifizierungsstelle die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ab dem ...
Zitat in folgenden Normen
Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)
V. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1413; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4921
§ 5 AltvPIBV Chancen-Risiko-Klassen (vom 20.07.2017)
... Klassifizierung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Simulationsverfahrens nach § 3 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes in die CRK 1 bis 5, wobei CRK 1 die niedrigste und CRK 5 die höchste ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG)
G. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1667
Artikel 2 AltvVerbG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... ist für Altersvorsorgeverträge nicht anzuwenden." 4. Dem § 3 Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Sie legt ein ... auf Tarife eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags durch." 5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Produktinformationsstelle ... (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, die Aufgaben nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 einer juristischen Person des Privatrechts (Produktinformationsstelle ...
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 15 StRAnpG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... unwiderruflich zugeteilte Kapital zu berücksichtigen." 2. In § 3 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „aufzeigt, welche Wertentwicklungen mit welcher ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 23 JStG 2009 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... 4 gilt auch für die Zertifizierung von Basisrentenverträgen." 4. § 3 wird wie folgt gefasst: § 3 Zertifizierungsstelle, Aufgaben (1) ... 4. § 3 wird wie folgt gefasst: § 3 Zertifizierungsstelle, Aufgaben (1) Zertifizierungsstelle ist das Bundeszentralamt ... Absatz 5 angefügt: (5) Bis zum 30. Juni 2010 ist abweichend von § 3 Abs. 1 Zertifizierungsstelle die Bundesanstalt für ...
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