Änderung § 77c IRG vom 26.11.2019

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§ 77c IRG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2019 geltenden Fassung
§ 77c IRG n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 20 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
 

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