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Zitierungen von § 25 WaStrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 WaStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaStrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 WaStrG Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen (vom 01.06.2016)
... des Bundes strompolizeiliche Maßnahmen auch gegen andere als die in § 25 bezeichneten Personen treffen und sie besonders zur Hilfeleistung anhalten, wenn a) ... Personen treffen und sie besonders zur Hilfeleistung anhalten, wenn a) nach § 25 verantwortliche Personen nicht in Anspruch genommen werden können, b) ...
§ 28 WaStrG Strompolizeiliche Verfügungen (vom 01.07.2019)
... müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein. (3) Ist der nach § 25 Verantwortliche nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen, kann das Wasserstraßen- und ...
§ 30 WaStrG Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schiffahrtshindernissen (vom 01.07.2019)
... das Hindernis beseitigen, wenn ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist und wenn ein nach § 25 Verantwortlicher nicht oder nicht rechtzeitig herangezogen werden kann oder wenn zu besorgen ist, ... nicht mehr von diesem fortgeschafft werden. Soweit möglich, sind die nach § 25 Verantwortlichen und die Eigentümer der beseitigten Gegenstände darüber ... unverzüglich zu unterrichten. (3) Ist das Hindernis beseitigt, ist den nach § 25 Verantwortlichen, den Eigentümern der beseitigten Gegenstände und den Inhabern von ... (12) Für die Kosten der Beseitigung haften persönlich 1. der nach § 25 Abs. 1 Verantwortliche, sofern er Schiffseigentümer, Schiffseigner, Charterer, Reeder oder ... Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes verursacht worden ist, 2. der nach § 25 Abs. 3 Verantwortliche, sofern es sich bei dem beseitigten Gegenstand um ein Schiff handelt und der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1465
Artikel 2 BGebGuaÄndG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... „einschließlich des Schifffahrtsabgabenrechts" gestrichen. 2. In § 25 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" ...
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