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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 ElektronAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektronAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ElektronAusbV Berufsfeldbreite Grundbildung, Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
... in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 und 9 nachzuweisen. (2) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin
V. v. 03.07.2003 BGBl. I S. 1130; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1413
§ 1 ElektronErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
... in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen. (2) Die Gesellenprüfung nach § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin gilt als Teil 2 ...
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