Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Artikel 28 JusWeDigG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung ... Akten zwischen Behörden und Gerichten geltenden Standards bestimmen." 3. § 177 wird wie folgt gefasst: „§ 177 (1) Dokumente und Aktenteile, ... Standards bestimmen." 3. § 177 wird wie folgt gefasst: „ § 177 (1) Dokumente und Aktenteile, die nach den Verschlusssachenanweisungen des Bundes oder ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2431/v34646.htm