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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LeistungsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LeistungsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LeistungsV Berechnung der Erstattungsbeträge (vom 01.07.2008)
... Die Leistungen nach § 1 setzen sich zusammen aus den von den Rentenversicherungsträgern nachgewiesenen Leistungen und ... zu berechnenden Leistungen. Erstattungsbetrag ist bei den nachgewiesenen Aufwendungen nach § 1 Nr. 1, 3, 5 und 7 der Betrag der jeweiligen Leistung. (2) Bei Aufwendungen nach § ... Nr. 1, 3, 5 und 7 der Betrag der jeweiligen Leistung. (2) Bei Aufwendungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 6 wird der Erstattungsbetrag nach Durchschnittssätzen jährlich aus ...
 
Zitat in folgenden Normen

2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 9 2. AAÜG-ÄndG Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
... gefasst: „Erstattungsbetrag ist bei den nachgewiesenen Aufwendungen nach § 1 Nr. 1, 3, 5 und 7 der Betrag der jeweiligen ...
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